Die Geschichte der Schweizer Mofanummern
Die ersten Motor-Fahrräder der Schweiz um 1900
Im Jahr 1901 soll angeblich das Moped erfunden worden sein. Aufnahmen zeigen bereits schon 1900 Motor-Fährräder oder Fahrräder mit Hilfsmotor. Diese Kleinfahrzeuge hatten einen schwierigen Start. Die damaligen Strassenaufsichtsbehörden hatten für diese Fahrzeuge nur die Kategorie Motorrad vorgesehen. Zur Folge mussten Steuer und Versicherung in der Höhe eines Motorrades bezahlt werden.
Die Vereinbarung (Konkordat) von 1904
Eine erste Vereinbarung von kantonsübergreiffenden Verordnungen betreffend den Motorwagen- und Fahrradverkehr wurde Ende 1902 verfasst und bis ins Jahr 1904 für eine erste Anwendung ausgearbeitet. Die Kantone konnten die Verordnung noch selber erweitern und oder nur eigene Vorschriften erlassen. Eine Kategorie für Fahrräder mit Hilfsmotor gab es zu den frühen Zeiten noch nicht.
Ein Fahrausweis aus dem Jahr 1906. Ein Motorrad wurde noch als Motorvelo bezeichnet - was vom Begriff sehr nahe an einem Mofa liegt. Es wurde ein hinteres Motorrad Schild ausgegeben.
1933 Das Bundesgesetz über den Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr
Mit der Einführung der MFG im Jahr 1933 wurden neue Fahrzeugkategorien etabliert. Für Moped oder Mofas gab es noch keine Fahrzeug-Kategorien. Jedoch für Fahrräder mit Hilfsmotor.
Während der Zeit der MFG wurden Motorrad-Schilder für die Fahrräder mit Hilfsmotor vergeben, die Anzahl der Zulassungen stieg erst nach den Kriegsjahren an. Die ersten Mofas mussten vor der SVG als Fahrräder mit Hilfsmotor oder als Motorräder zugelassen werden. Es gab keine Bundesweite Regelung oder passende Kategorien wie die stetig ansteigende Anzahl der Kleinfahrzeuge zu registrieren waren.
Ein Führerausweis aus dem Jahr 1949, der jährlich erneuert werden musste. Es gab die Kategorie K für Fahrräder mit Milfsmotor.
1959 Einführung der SVG, Geburtsstunde der Mofas und Mofanummern
Die Kennzeichen für die Motorfahrräder wurden erstmals in der Ausführngsvorschrift zum SVG innerhalb der Verordnung über Haftpflicht und Versicherungen im Strassenverkehr (VVV) vom 20. November 1959 festgehalten. Die Kantone konnten gemäss VVV für die Motorfahrräder zwischen Kennzeichen weiss, nicht reflektierend oder rot, reflektierend wählen.
In den 1960er Jahren gab es bis auf die Grösse der Schilder noch kein einheitliches Erscheinungsbild für Mofanummern. Jeder Kanton hatte seine eigenen Vorstellungen wie die Normen der VVV umzusetzen sind.
Am 28.11.1960 wurde die Kategorie Motorfahrrad mit den ersten Velosolex Typen eingeführt
Einer der ersten Mofa Ausweise der Schweiz mit einem Velosolex 1700 Typenschein 3033 vom 15.12.1960. Die Mofas im Jahr 1960 wurden für die wenigen Tage im dem verbleibenden Jahr wohl mit Velonummern ausgestattet.
Die Motorfahrräder wurden zusammen mit den Motorhandwagen und landwirtschaftlichen Motoreinachser den Fahrrädern bei den Kennzeichen und Fahrzeugpapiere gleichgestellt.
Ein Ausweis für Fahrräder und gleichgestellte Fahrzeuge aus den 1960er Jahren hatte alle vier Fahrzeugarten zur Auswahl. Die nichtzutreffenden Fahrzeugarten wurden durchgestrichen. Mit diesem Ausweis wurde das Kontrollschild ausgehändigt und die Haftpflichtversicherung aktiviert.
Am 15.12.1976 wurden die Strassenverkehrsämter per Weisung des EJPD auf die Anwendung der neuen Mofanummern informiert. Im Gegensatz zum Ausland hatte die Schweiz mit der Einführung des SVG auf Velonummern zurückgreiffen können. Die Velonummern hatten eine optimale Grösse für das Schutzblech eines Mofas. Im Ausland gab es keine Velonummern und die Mofas wurden der Kategorie Moped zugeordnet. In der Folge hatte mann in anderen Ländern eine neue grösse für Moped Nummern erfunden, die etwas kleiner als Motorrad-Nummern waren und ein Halter anhand der Nummer leicht identifizert werden konnte. Das Versäumnis der Schweiz in den 1960er Jahren keine neue Schildergrösse für Mofas einzuführen musste nun in den 1970er Jahren korrigiert werden.
Die originale Vorlage des EJPD aus dem Jahr 1976. Es waren noch keine Kontrollmarken vorgesehen.
Am 14.03.1977 wurde vom EJPD die Weisung erlassen, dass im oberen Drittel des Schildes anstelle der erhaben eingepressten zwei letzten Ziffern der Jahreszahl eine Kontrollmarke angebracht werden kann. Diese Lösung wurde vom Kanton Bern aufgrund der grossen Anzahl Mofa-Zulassungen benötigt.
Der Kanton Bern und Waadt wollten 1978 Kontrollmarken für Mofanummern einführen. Alle anderen Kantone hatten jedes Jahr alle Nummern neu prägen lassen. Ein Blick auf die Anzahl Mofa-Zulassungen im Kanton Bern zeigt im Jahr 1977 um die 160'000 Registrationen.
1978 wurden die vom EJPD vorgegebenen Kontrollschilder für Mofas der Neueinlöser eingeführt. Der Kanton Bern und Waadt haben sich entschieden Kontrollmarken einzuführen. Der Kanton Bern hatte Schweizweit die grösste Anzahl Mofas. Es lag nahe nicht jedes Jahr neue Schilder prägen zu lassen, dies hätte einen enormen personellen und materiellen Aufwand bedeutet. Es wurde eine Übergangsfrist von sechs Jahren festgelegt um nicht alle Mofnummern in einem Jahr auf grosse zu ersetzen. Von 1978 bis 1983 wurden die grossen Schilder bei einer Neueinlösung ausgegeben. Nur wer vor 1978 eine kleine Mofanummer gelöst hatte konnte diese bis 1983 weiter mit einer kleinen erneuern. Die Neueinlösungen betrugen jedes Jahr um die 10% des ganzen Mofabestandes so dass im Jahr 1984 bereits 60% aller Mofas mit einer grossen Nummer eingelöst waren.
Ein Ausweis aus dem ersten Jahr der Mofanummern mit Kontrollmarken.
Es sollten ganze 34 Jahre vergehen bis der letzte Kanton auf Mofanummern mit Kontrollmarken umstellte. Heute gibt es keine Mofanummern mit geprägten Jahreszahlen mehr.
Der Kanton Wallis war der letzte Kanton der bis ins Jahr 2011 Mofanummern mit geprägten Jahreszahlen herstellen lies.
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